Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Mitgliedschaft und Kursteilname der
Kampfkunstschule Lotus
Inh. David -A. Reis
Höhenstraße 10
70736 Fellbach
1. Anmeldung:
Mit der Anmeldung gehen Kursteilnehmer und Veranstalter einen Ausbildungsvertrag ein.Die Mindestdauer einer Mitgliedschaft beträgt 6 Monate. Eine Kündigung des Kurses muss mindestens 1 Monat vor Ablauf erfolgen, ansonsten verlängert sich der Trainingsvertrag automatisch um weitere 3 Monate.
2. Zahlungskonditionen & Kosten:
Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie den Einzahlungsschein. Sie werden gebeten, die Kursgebühren vor Kursbeginn zu begleichen, spätestens jedoch am 10. des Monats. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich zur pünktlichen Bezahlung der Beträge. Die Beträge sind jeweils auf das Bankkonto der Kampfkunstschule Lotus zu überweisen.
3. Rücktritt/Rückerstattung:
Ein Rücktritt mit Rückerstattung der Kursgebühren ist nur bei Vorweisung eines Arztzeugnisses möglich, welches die Unmöglichkeit eines weiteren Besuchs des Kurses attestiert. Eine Rückerstattung erfolgt dann ab Datum des Attestes. Es besteht kein Anspruch auf ganze oder teilweise Rückerstattung bei Abwesenheit vom Kurs infolge Ferien, Beruf oder Militärdienst. Allerdings kann die Trainingsdauer um die Dauer der Abwesenheit, sofern diese 1 Monat nicht überschreitet, verlängert werden, so dass der Kursteilnehmer diese Zeit nicht verliert.
4. Haftung:
Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung ab. Versicherungen sind Sache des Kursteilnehmers. Für Schäden infolge unsachgemäßer Handhabung der in den Kursen erlernten Techniken ist jeder Kursteilnehmer selbst verantwortlich. Es wird empfohlen, eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung abzuschließen.
5. Administratives:
Der Veranstalter hat das Recht, die Kursleitung an Dritte zu übergeben. Ebenfalls können einzelne Termine, in Absprache mit den Teilnehmern, aus organisatorischen Gründen verschoben werden. Bei ungenügender Anzahl Anmeldungen oder bei Vorliegen wichtiger Gründe kann ein Kurs abgesagt werden. In diesem Fall werden die Kursgebühren rückerstattet.
6. Präsenz:
Der Veranstalter behält sich den Ausschluss von Teilnehmern, die den Unterricht trotz Ermahnung stören, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche vor.
8. Prüfungen:
Der Kursleiter bestimmt, wann ein Kursteilnehmer bereit ist für die jeweils folgende Prüfung.